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OLG Brandenburg, 05.09.2013 - 3 U 164/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- stroemer.de
Gewinn.de III
- kanzlei.biz
Kein Bereicherungsanspruch gegen einen zu Unrecht eingetragenen Domain-Inhaber
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Domainkauf - Rechtsstellung durch die Leistung des Verkäufres
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 07.12.2009 - 8 O 458/08
- OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 164/09
- BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10
- OLG Brandenburg, 05.09.2013 - 3 U 164/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2013 - 3 U 164/09
Ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise (§ 812 I 1 Alt. 2 BGB) setzt demgegenüber voraus, dass der Bereicherungsgegenstand - die Eintragung in die Whois-Datei - dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemand, geleistet worden ist (BGH NJW 2005, 60; NJW 1999, 1393). - BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04
Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2013 - 3 U 164/09
Ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise (§ 812 I 1 Alt. 2 BGB) setzt demgegenüber voraus, dass der Bereicherungsgegenstand - die Eintragung in die Whois-Datei - dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemand, geleistet worden ist (BGH NJW 2005, 60; NJW 1999, 1393). - BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10
gewinn.de
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2013 - 3 U 164/09
Auf der Basis der Ausführungen in der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes in vorliegender Sache vom 18.1.2012 - I ZR 187/10 - hätte sich der mit dem Hauptantrag geltend gemachte Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung allein aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB ergeben können.